Fenstersicherung gesetzlich vorgeschrieben -Österreich-

Unsere Nachbarn in Österreich sind schon lange weiter im Tierschutz als wir hier in Deutschland.

Im Tierschutzgesetz (TSchG) §2  Abs.2 Punkt 11 heißt es:

Werden Tiere (Katze/n) in Räumen gehalten, bei denen die Gefahr eines Fenster-Sturzes besteht,so sind die Fenster/Balkone mit geeigneten Schutzvorrichtungen zu versehen.

Da sich Hausverwaltung und/oder Vermieter ebenfalls an Gesetze halten müssen, können diese sich gegen dieses Gesetz nicht hinwegsetzen. Vermieter sind verpflichtet eine Genehmigungen für Katzenschutzvorrichtungen zu erteilen. Die meisten Hausverwaltungen/Vermieter bestehen zwar darauf, dass keine Beschädigung der Fensterrahmen oder Mauerwerk erfolgen darf, doch diese Auflage können wir fast immer im vollem Umfang erfüllen. Die Katzennetze und Fenstergitter von uns Katzennetz Expertes sind so konstruiert das keine Beschädigungen entstehen

 

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